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Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt

Von SaarBreaker am Mittwoch, 12. September 2007 - 21:44

Der berühmt-berüchtigte Anwalt G********** gilt als Verursacher des Abmahn-Unwesens im Internet. Besonders dreist war er offenbar bei der taz, deren Domain er kurzerhand pfänden lassen wollte. Nun wurde er vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betrugs zu einer Haftstrafe von einem halben Jahr ohne Bewährung verurteilt.

Wie Don Pepone in seinem Kommentar richtig anmerkte: Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig.

Quellen

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» Kategorien: Bloggerszene, Internet, Medien
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Kommentare

3 Kommentare zu “Abmahnanwalt zu Haftstrafe verurteilt”

  1. 1
    Von Don Pepone
    am Mittwoch, 12. September 2007 22:36

    Sie haben vergessen anzumerken, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, verehrter Herr Saarbreaker.
    Ob der Herr G(Punkt) tatsächlich ein Haus ohne Klinken bewohnen darf, dürfte sich in München entscheiden, aber es ist trotz allem schön zu sehen, dass wir noch nicht von allen guten Geistern verlasssen wurden.

  2. 2
    Von Engelbert
    am Donnerstag, 13. September 2007 19:20

    Mit “guten Geistern” meinst du wohl die Zeitung, die sich mehrere Prozesse gegen den Abmahn-Anwalt leisten kann. Bei uns sieht es da leider etwas anders aus… :-|

  3. 3
    Von Don Pepone
    am Dienstag, 18. September 2007 00:29

    @Engelbert
    Nein, damit meine ich die Richterin Nissing, die ausnahmsweise einmal (ge-)Recht spricht.

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