GEZ mahnt wegen “GEZ-Gebühr” ab
Spiegel Online schreibt dazu:
Die GEZ will ihr mieses Image mit allen Mitteln los werden: Die Rundfunkgebühren-Eintreiber haben ein Internet-Portal abgemahnt. Statt “GEZ-Gebühr” sollen die Betreiber nur noch “gesetzliche Rundfunkgebühren” schreiben, anderenfalls droht die GEZ Prozesse und “erhebliche Kosten” an.
[...] Unter anderem: Statt “GEZ-Gebühren” soll Akademie.de ab sofort “gesetzliche Rundfunkgebühren” schreiben, statt “GEZ-Fahnder” tatsächlich “Beauftragtendienst der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter”.
Und anstelle von GEZ-Antwortbogen verlangt die GEZ den angeblich korrekten Begriff “dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV”.
Den korrekten Begriff für Antwortbogen finde ich besonders ausgefallen.
“Gebühreneinzugszentrale” klingt auch nicht besser als der verbotene Begriff “GEZ-Gebühr”.
Außerdem müsste die Gebühreneinzugszentrale die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuerst abmahnen, da die öffentlich-rechtlichen Anstalten den Begriff “GEZ-Gebühr” immer noch verbreiten.

[ Quelle: intern.ARD.de 24.08.2007 ]

[ Quelle: ZDF das Unternehmen 24.08.2007 ]
Bei ARD und ZDF ist besonders interessant, dass der von der Gebühreneinzugszentrale verbotene Begriff “GEZ-Gebühr” in den Foren massenhaft vorkommt. Und wie wir alle wissen, haftet für dieses Vergehen der Forenbetreiber, was in dem Fall die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind.

[ Uups! ]
War es nicht die Gebühreneinzugszentrale die sich bei Google eingetragen hat?

Wie Google zeigt, handelt es sich bei diesem Begriff nicht um einzelne Nennungen sondern um einen Begriff, der umgangssprachlich häufig vorkommt. Es ist deshalb äußerst Zweifelhaft, was die Gebühreneinzugszentrale mit dieser Abmahnung gegen akademie.de bezweckt.
GEZ rudert bei Abmahnung vorsichtig zurück
Heise Online schreibt: Die GEZ rudert etwas zurück. Nachdem sich die Betreiber von akademie.de offenbar bereit erklärt haben, einen Teil der von der GEZ monierten Tatsachenbehauptungen künftig zu unterlassen, wollen die Gebührensammler von ARD, ZDF und Deutschlandfunk darauf verzichten, “weiterhin gegen die verfälschende Verwendung der umstrittenen Begriffe vorzugehen”. Das erklärte ARD-Sprecher Peter Meyer gegenüber heise online. Der GEZ sei es primär um die “Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen” gegangen. Auch GEZ-Sprecher Will Rees bestätigte heute gegenüber dpa die Existenz der Abmahnung und bezeichnete die abgemahnten Inhalte als “tendenziös”.
Wie auch immer dieses Sache ausgeht, die Gebühreneinzugszentrale hat mit dieser Abmahnung gegen akademie.de ihr Image sicherlich nicht verbessert!
Nachtrag
Akademie.de ist wieder erreichbar. Die Abmahnung der Gebühreneinzugszentrale wurde veröffentlicht.
Quellen
- GEZ mahnt Webseite wegen Begriff “GEZ-Gebühr” ab (SpOn)
- Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten mahnen Begriffe wie “PC-Gebühr” oder “GEZ-Abmeldung” ab (openpr.de)
Auf dieser Seite gibt es ein schönes Logo! - GEZ zettelt Rechtsstreit mit Internetseite an (rundschau-online.de)
- Journalisten-Union: GEZ-Bürokraten wollen Kritiker mundtot machen
Zensurversuch gegen Internet-Plattform zurückgewiesen
[...] Und auch im eigenen Haus scheint die GEZ keine einheitliche Linie zu vertreten: Im GEZ-Geschäftsbericht 2002 wird der “GEZ-Fahnder” im Zusammenhang mit einem GEZ-Werbespot verwendet. (Lesenswert) - GEZ rudert bei Abmahnung wegen missliebiger Begriffe vorsichtig zurück (Heise)
- Liebe GEZ (Ron Paul)
- GEZ-Geschichte mit GEZ-Gebühr (Wert: 107.100 Euro) (Das Literatur-Cafe)
- Newspeak “GEZ-Gebühr” (David Harnasch)
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» Von SaarBreaker (1342) am Freitag, 24. August 2007 - 15:29
» Gelesen: 1246 · heute: 11 · zuletzt: 6. January 2009
» Kategorien: Abzocke, Deutschland, Zensur
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am Samstag, 25. August 2007 11:59
Warum nicht GEZ-Gebühr? Sie sind doch die Eintreiber der Gebühren! Und auf den Briefen der Eintreiber steht ja auch nicht “öffentlich-rechtliche-Anstalten-Informationsbrief”, da steht schlicht und einfach “GEZ”! Also GEZ-Gebühren!
Der Volksmund spricht auch von GEZ-Gebühren und nicht von “Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Anstalten”. Ausserdem müsste es dann doch wohl “Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu deren Leistung Sie nach Paragraph xx laut der Abmahnung von Akademie.de durch die GEZ, verpflichtet sind” heißen