Entwicklung von Sicherheitstool gestoppt
Der heftig umstrittene Hackerparagraph 202c StGB, wonach die Herstellung, Überlassung oder Zugänglichmachen sogenannter Hackertools unter Strafe stellt, treibt in Deutschland noch vor seiner Gültigkeit seltsame Blüten.
In einem Bericht von Heise Security heißt es:
Die Entwicklung von KisMAC, einem WLAN-Scanner für Mac OS X, wurde vorerst aufgrund der kommenden neuen Gesetzeslage gestoppt. Die Entwickler stufen ihr Programm nach eigenen Angaben in ein nach Paragraf 202c StGB verbotenes Hackertool ein, dessen Entwicklung, Einsatz oder Besitz mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden kann. Unter anderem versucht KisMAC auch WEP-Keys zu knacken. Unklar ist, was mit dem vorhandenen Quellcode geschieht und ob er etwa außer Landes geschafft werden muss.
Außer Landes hieße in dem Fall, dass der Quellcode aus Europa geschafft werden müsste, denn das Gesetz wird Ende 2007 EU-weit gelten.
Vor Jahrzehnten flohen aus Deutschland viele Menschen vor dem Krieg. Heute müssen unsere Sicherheitstools außer Landes gebracht werden um sie in einem demokratischen Land weiter entwickeln zu können. Was ist bloß aus Europa geworden?
Links zum Thema
- Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF)
- Völlig unnötige Panikmache (Heise Scurity Foren)
Ein sehr interessanter Beitrag von “dont_panic”. - Germany says: Good-bye KisMAC (KisMac-Website)
- Chaos Computer Club
- Hackerparagraph kommt
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» Geschrieben von SaarBreaker (1259) am Mittwoch, 1. August 2007 - 16:32
» Gelesen: 512 · heute: 2 · zuletzt: 20. November 2008
» Kategorien: Computer, Deutschland, Politik, Wirtschaft
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