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Online-Durchsuchungen für drei Monate

Von SaarBreaker am Sonntag, 8. Juli 2007 - 15:19

Heise Security berichtet über weitere Einzelheiten zur geplanten Online-Durchsuchung, die das Bundesinnenministerium durchsickern ließ:

Laut einem Bericht des Hamburger Abendblattes sollen die Netzbespitzelungen von PC-Festplatten und virtuellen Speicherplattformen vom Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführt werden dürfen, wenn die Gefahrenabwehr “auf andere Weise aussichtslos ist oder wesentlich erschwert wäre”. Einen entsprechenden Antrag kann laut der Zeitung der BKA-Präsident oder einer seiner Vertreter stellen. Ein Richter soll dann die tief in die Grundrechte einschneidende Maßnahme für zunächst drei Monate anordnen können.

“Wenn die Gefahrenabwehr aussichtslos ist oder erschwert wäre” dann bringt die Online-Durchsuchung die Lösung? Wie darf ich das denn verstehen und wie wird festgestellt, wann eine Gefahrenabwehr aussichtslos ist?

Nach Agenturmeldungen soll bei “Gefahr in Verzug” sogar allein eine Anordnung des BKA-Präsidenten ausreichen, um den so genannten Bundestrojaner in Stellung zu bringen. Binnen drei Tagen ist aber auch in diesem Fall die Bestätigung der Maßnahme durch einen Richter einzuholen. Weiter heißt es, dass die Vierteljahresfrist um “jeweils drei Monate” verlängert werden könne.

Nachdem sich die SPD gegen eine Grundgesetzänderung stellt, wird also dieser Weg genommen, der eine Grundgesetzänderung überflüssig macht. BKA und Co stellen sich also bei “Gefahr in Verzug” die Genehmigung zum Online-Schnüffeln selbst aus.

Als lachhaft sehe ich die Geschichte mit dem Bundestrojaner. Wie wollen sie den Bundestrojaner über das Internet einschleusen? Gibt es da etwa doch noch irgendwelche Pläne von Herrn Schäuble, die die Provider veranlassen könnten, Anfragen von “Verdächtigen” auf einen BKA-Server umzulenken? Selbst dann wird die Sache nicht Erfolgreich sein.

Oder denkt Herr Schäuble da eher an einer verdeckten Hausfriedensbruch Geschichte? Ein Beamter dringt in die Wohnung/Haus ein und installiert den Bundestrojaner einfach.

Herr Schäuble versucht hier mit allen Mitteln den Rechtsstaat zum umgehen um seine so genannten Anti-Terror-Pläne durchzusetzen. Ich halte diese Vorgehensweise für sehr bedenklich und krank. Ebenso krank sind die Drohungen aus der Union, die bei Terroranschlägen in Deutschland auf die “Verantwortlichen” hinweisen wollen.

Unfassbar ist auch der folgende Bericht:
Link: http://www.youtube.com/watch?v=HoMg6lekjDk
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» Von SaarBreaker (1342) am Sonntag, 8. Juli 2007 - 15:19
» Gelesen: 1051 · heute: 3 · zuletzt: 5. January 2009
» Kategorien: Computer, Sicherheitspolitik, Überwachung
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1 Kommentar zu “Online-Durchsuchungen für drei Monate”
  1. 1 Pingback von Staatlicher Einbruch für "RFS" : SaarBreaker
    am Sonntag, 5. August 2007 16:12

    [...] Geschrieben am 08.07.: […] Als lachhaft sehe ich die Geschichte mit dem Bundestrojaner. Wie wollen sie den Bundestrojaner über das Internet einschleusen? […] Oder denkt Herr Schäuble da eher an einer verdeckten Hausfriedensbruch Geschichte? Ein Beamter dringt in die Wohnung/Haus ein und installiert den Bundestrojaner einfach. [...]

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