Kriminelle Informatiker
Aha, jetzt werden die Juristen auch mal wach und stellen fest, dass der so genannte verschärfte Hacker-Paragraph (§ 202c StGB) sehr gefährliche Grauzonen enthält und alle Informatiker, IT-Spezialisten und privat Personen, die Programme zur Aufdeckung von Sicherheitslücken einsetzen, kriminalisiert.
“Eine Unterscheidung in Anwendungen, die zur Begehung von Straftaten und solche, die ausschließlich für legale Zwecke hergestellt werden, ist aber nicht möglich. Der gewählte Wortlaut führt zu einer Kriminalisierung der heute in allen Unternehmen, Behörden und von Privatpersonen verwendeten Programme zur Aufdeckung von Sicherheitslücken in IT-Systemen. Derartige Programme und Tools sind zur Absicherung gegen Angriffe jedoch unverzichtbar, beispielsweise beim Penetration Testing”, sagte er. Ferner werde jegliche Lehre, Forschung und Entwicklung und auch der einfache Gedankenaustausch zu Prüftools an Universitäten und Fachhochschulen mit diesem Paragrafen unter Strafe gestellt. Und dies kommt von genau demselben Staat, der sich selbst vor kurzem sehr vollmundig Milliarden Euros aus Steuereinnahmen für den Aufbau einer IT-Gesellschaft und diverse High-Tech-Programme bewilligt hatte.
Quelle: Silicon.de
Ich sehe den vom Bundestag verabschiedeten Hacker-Paragraph als Vorbereitung für die von Schnüffelminister gewünschte Online-Durchsuchung durch das BKA. Welchen Sinn hätte dieser Hacker-Paragraph sonst wohl? Man wird doch nicht wirklich daran glauben, dass ein deutsches Gesetz die Angriffe, die überwiegend aus dem Ausland kommen, eindämmen werden.
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» Geschrieben von SaarBreaker (1259) am Dienstag, 3. Juli 2007 - 20:12
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