CCC zum Hackerparagraph
Die Antwort des Chaos Computer Club zum Hackerparagraphen:
Hintergrund ist der Hackerparagraph (§ 202c), der den Einsatz von Sicherheitstools zum Schutz vor Angriffen aus dem Internet weitgehend verbietet bzw. die Rückverfolgung der Angriffe und Entwicklung neuer Sicherheitswerkzeuge wird dadurch in Deutschland unterbunden.
Ich sehe den Hackerparagraph als Wegbereiter für einen Bundestrojaner.
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» Von SaarBreaker (1342) am Samstag, 7. Juli 2007 - 17:10
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» Kategorien: Computer, Internet
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