Vorerst keine Online-Durchsuchungen
Schäuble konnte sich erneut nicht mit den Sozialdemokraten auf ein neues BKA-Schnüffelgesetz einigen. Das heißt, vor der Sommerpause wird es nichts mehr mit einem Gesetz, dass den BKA-Fahndern den Zugriff auf privaten Festplatten erlaubt.
Die SPD sagte dazu heute überraschend eine erste Koalitionsrunde mit Schäuble ab. Der Minister ist der Ansicht, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die Online-Durchsuchung dringend zur Gefahrenabwehr im Anti-Terror-Kampf braucht. Dem BKA sollen zudem bundesweite Rasterfahndungen und akustische Wohnraumüberwachungen erlaubt werden. Schäuble will diese Fahndungsinstrumente in das BKA-Gesetz aufnehmen, obwohl dazu höchstrichterliche Rechtsprechungen vorliegen oder anhängig sind.
Quelle: Welt Online
Allerdings bin ich davon überzeugt, dass unser Sicherheitsexperte Schäuble damit durchkommt und die Online-Durchsuchung noch in diesem Jahr erlaubt wird. Ob für eine Schnüffelaktion ein Richter unterschreiben muss oder nicht, spielt dabei keine Rolle, siehe Stasi-Methoden.
Ähnliche Beiträge
- Staatlicher Einbruch für “RFS”
- Merkel auch für Online-Durchsuchungen
- Keine Hintertür für das BKA?
- Achtung, Piraten voraus!
- c’t widerlegt Argumente für Internet-Zensur
Wenn Dir dieser Beitrag gefallen hat, dann sage es bitte weiter...
» Von SaarBreaker (1894) am Dienstag, 19. Juni 2007, 20:17 Uhr
» read: 1579 · today: 6 · last: 20. März 2010
» Kategorien: Computer, Internet, Politik, Ueberwachung
» Tags: Computer, Internet, Politik, Ueberwachung
» Kommentare: Keine Kommentare | Kommentar schreiben | Top
» Trackback: Trackback-URL für diesen Beitrag
»
Kommentar-Feed abonnieren |
Beitrag drucken



















