Vorerst keine Online-Durchsuchungen
Schäuble konnte sich erneut nicht mit den Sozialdemokraten auf ein neues BKA-Schnüffelgesetz einigen. Das heißt, vor der Sommerpause wird es nichts mehr mit einem Gesetz, dass den BKA-Fahndern den Zugriff auf privaten Festplatten erlaubt.
Die SPD sagte dazu heute überraschend eine erste Koalitionsrunde mit Schäuble ab. Der Minister ist der Ansicht, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die Online-Durchsuchung dringend zur Gefahrenabwehr im Anti-Terror-Kampf braucht. Dem BKA sollen zudem bundesweite Rasterfahndungen und akustische Wohnraumüberwachungen erlaubt werden. Schäuble will diese Fahndungsinstrumente in das BKA-Gesetz aufnehmen, obwohl dazu höchstrichterliche Rechtsprechungen vorliegen oder anhängig sind.
Quelle: Welt Online
Allerdings bin ich davon überzeugt, dass unser Sicherheitsexperte Schäuble damit durchkommt und die Online-Durchsuchung noch in diesem Jahr erlaubt wird. Ob für eine Schnüffelaktion ein Richter unterschreiben muss oder nicht, spielt dabei keine Rolle, siehe Stasi-Methoden.
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» Geschrieben von SaarBreaker (1168) am Dienstag, 19. Juni 2007 - 20:17
» Gelesen: 462 · heute: 4 · zuletzt: 15. October 2008
» Kategorien: Computer, Internet, Politik, Überwachung
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