Bundesrat winkt Passgesetz durch
Auf neu ausgegebenen deutschen Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto des Inhabers künftig auch dessen Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Der Bundesrat stimmte heute dem vom Bundestag bereits gegen die Stimmen der Opposition verabschiedeten Gesetz zu.
Die dauerhafte Speicherung der Fingerabdrücke bei den Meldeämtern ist in dem neuen Passgesetz nicht mehr vorhanden.
Allerdings darf die Polizei im Eilfall bei einem konkreten Ermittlungsverfahren online Passfotos von Verdächtigen bei den Meldebehörden abrufen. Das betrifft beispielsweise Ermittlungen am Wochenende, die nicht bis zur Öffnung der Passämter am Montag aufgeschoben werden können.
Wer seinen Pass verlängern lassen muss, wird nun wie ein Verbrecher behandelt, denn er muss seine Fingerabdrücke abgeben und diese Daten werden europaweit abrufbar sein.
Willkommen im Reich der Verbrecher ![]()
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» Geschrieben von SaarBreaker (1259) am Freitag, 8. Juni 2007 - 18:24
» Gelesen: 547 · heute: 3 · zuletzt: 20. November 2008
» Kategorien: Deutschland, Gesellschaft, Politik
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am Samstag, 9. Juni 2007 19:45
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