Beweismittel Arbeitsspeicher
Heise online berichtet:
Auf den ersten Blick könnte man die Details des vor kurzem verkündeten Urteils im Prozess zwischen Torrentspy und der Medienindustrie für einen verspäteten Aprilscherz oder einen Schildbürgerstreich halten: Magistrate Judge Jacqueline Chooljian aus Los Angeles in den USA kommt dort aber tatsächlich zu dem Schluss, dass der Zustand des Hauptspeichers eines PC oder Servers ein für das Gericht wichtiges Beweismittel sei. Im Urteil heißt es: Der Angeklagte habe den Arbeitsspeicher (RAM) seines Servers jederzeit willentlich verändern können. Außerdem sei es dem Angeklagten nicht gelungen nachzuweisen, dass es unzumutbar schwer sei, den Zustand des RAM zu sichern, um ihn vor Gericht als Beweis vorzulegen. Eine juristische Begründung für das anhaltende Fehlverhalten sei ebenfalls nicht erkennbar.
Aha, und in welchen zeitlichen Abständen soll der Inhalt des Arbeitsspeichers gespeichert werden? Das sollte schließlich auch noch geklärt werden. Und nicht vergessen, die Prozessorregister sollte man auch gleich mitspeichern, so alle 10 Millisekunden erscheint mir da angemessen. Und ganz wichtig: Vergesst bloß nicht, das auch ins Grundgesetz mit aufzunehmen!
Wenn ein IT-Fachmann diesen riesen Blödsinn von sich geben würde, würde er für lange Zeit in einer Irrenanstalt verschwinden. Aber für Richter ist dort wohl kein Platz mehr
Diese ganzen Sicherheitsfanatiker haben doch alle einen an der Schüssel!
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» Von SaarBreaker (1342) am Samstag, 16. Juni 2007 - 20:16
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» Kategorien: Computer, Durchgeknallt, Skurriles, Überwachung
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